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Herzlich willkommen auf der Internetseite des KGV Buchholz in Hannover

Schön, dass Sie uns gefunden haben. Hier sehen Sie jede Menge Infos zu Terminen, Vorstand, Veranstaltungen, zu verpachtende Gärten und vieles mehr.

 

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Eingang des KGV Buchholz an der Ada-Lessing- Str. 50

Wichtige Ankündigungen

Als Auffrischung folgende Info

 

Wenn es um Sichtschutzwände im eigenen Kleingarten geht, gibt es festgelegte Bestimmungen im Bundeskleingartengesetz und in der Gartenordnung.

 

 

Die Berechnung ist wie folgt als Beispiel dargestellt:

 

Wenn der Garten eine Länge von 24m hat dürfen Sichtschutzwände zu 1/3 dieser Länge errichtet werden, dass heißt bei 24m dürfen 8m Sichtschutzwände aufgestellt werden, alles darüber hinaus gilt als zuviel.

 

Viele sind der Annahme es wäre pro Gartenseite bzw. Länge 1/3 Sichtschutzwände möglich, wir möchten betonen dass dies wie am Beispiel zu erkennen nicht die richtige Rechnung ist.

 

 

 

-Euer Vorstand

 

 

 

 

Wichtiger Termin!

 

KGV Buchholz e.V.

 

Jahreshauptversammlung

am 14.06.2025 15.00 Uhr

im Vereinshaus / Festwiese

Ada-Lessing-Straße 50

 

im Anschluss

Jahreshauptversammlung

der Stromgesellschaften 1 + 2

 

der Pächter im KGV Buchholz e.V.

Stand 03/2025

Wichtige Information für die Einbruchdiebstahl-Versicherung!

 

- bitte unbedingt beachten und ihre Mitglieder informieren -

 

 

 

Schäden werden nach diesen Vorgaben bewertet:

 

 

Versicherungen verlangen als Mindestsicherung für die Eingangstür der Laube einen von außen nicht abschraubbaren Sicherheitsbeschlag und einen bündig abschließenden Schließzylinder in Verbindung mit einem stabilen Schließblech.

 

 

 

Einfache Schlösser mit einem simplen Bartschiüssel oder Vorhängeschloss stellen für die Einbruchdiebstahl-Versicherung eine Obliegenheitsverletzung dar, die im Schadenfall zu erheblichen Nachteilen bei der Regulierung führen kann. Als Versicherungsnehmer ist man gehalten, Schadenminderung zu praktizieren und für ausreichende Sicherung der versicherten Sachen Sorge zu tragen.

 

 

Höherwertige Gegenstände, wie Elektrowerkzeuge und dergleichen sind in der besser gesicherten Laube - und nicht im Geräteschuppen - aufzubewahren.

 

 

ln diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass unbedingt eine Unterversicherung vermieden werden sollte, damit es im Schadensfall nicht zu erheblichen Abzügen kommt. Sicherlich sind die meisten Gartenpächter mit der im neuen Rahmenvertrag vereinbarten Inventar-Neuwert Versicherungssumme von EUR 2.500 - für eine 24 qm große Laube - ausreichend versichert. (Zum Inventar zählen alle Einrichtungsgegenstände sowie Werkzeuge und andere Gerätschaften, die zur Bewirtschaftung eines Kleingartens benötigt werden.)

 

 

Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass vor allem in größeren Lauben, sowie in zusätzlichen Geräteschuppen oftmals mehr - und auch höherwertigeres Inventar - lagert.

 

Führen Sie in Ihrem eigenen Interesse eine Wertermittlung aller Gegenstände durch, die in der Gartenlaube und im Geräteraum gelagert werden.

 

 

Sollte der ermittelte Betrag die versicherte Summe von 2.500,00 EUR übersteigen, empfehlen wir den

Abschluss einer Zusatzversicherung, um den höheren Wert abzusichern.

 

 

Auf dem Dach montierte Solarzellen sind gegen Feuer- und Sturmschäden bis L.000,00 EUR versichert.

 

 

VAV - Versicherungsdienst für Kleingärtner

 

Gottfried- Keller- Str. 28

30655 Hannover

 

Tel.: 0577/235458-60

 

Email: versicherung@kleingaertner-hannover.de

Dienstag u. Donnerstag von 9.00 bis 13.00 Uhr

 

Stand 02.2025

 

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